KOSTENVORANSCHLÄGE
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt, die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich, doch wird bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben. Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.ANGEBOT
Angebote werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.PREISE
Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführunga) Preiserhöhungen durch unsere Vorlieferanten oder
b) Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektiwertrag oder
c) Materialkostenerhöhungen aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe
ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.
ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.
LEISTUNGSAUSFÜHRUNG
Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen bei den Behörden oder Bewilligungen durch die Behörde sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu veranlassen. Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen, weiters ist die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie vom Auftraggeber kostenlos beizustellen. Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und die durch Beschleunigung der Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten berechnet.
LEISTUNGSFRISTEN UND -TERMINE
Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtssphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Rechtssphäre zuzuordnen sind. Der Kaufvertrag wird gültig, wenn die Firma Krobath protech GmbH nicht innerhalb von drei Wochen die Durchführung des Auftrages ablehnt.
ZAHLUNGEN
Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. Mahnund Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, bankmäßige Verzugszinsen zu berechnen und weitere Lieferungen und Montagearbeiten einzustellen. Vereinbarte Rabatte und Skonti haben nur Gültigkeit, wenn die Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Gewährleistungsansprüche heben vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht auf, sie berechtigen nicht, die Zahlung zu verzögern.
EIGENTUMSVORBEHALT
Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.
BEIGESTELLTE WAREN
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, von seinem Verkaufspreis dieser oder gleichartiger Waren dem Auftraggeber einen Prozentsatz zu berechnen. Vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.
GEWÄHRLEISTUNG
Unbeschadet eines Wandelungsanspruches des Auftraggebers erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Ist eine Behebung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder gar nicht möglich, so ist nach Wahl des Auftragnehmers eine angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn offene Mängel nicht sofort bei Übernahme der erbrachten Leistung gerügt werden oder die vom Mangel betroffenen Teile inzwischen von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instandgesetzt worden sind, ausgenommen bei Notreparaturen oder bei Verzug des Auftragnehmers in Erfüllung der Gewährleistung.
SCHADENERSATZ
Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den dem Auftraggeber gehörigen Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zu Bearbeitung übernommen hat. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vorliegt.
ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort ist Feldbach.
STAND: 2009
